Alkohol

Klick! … nicht während der Arbeits­zeit! Außer an Feier­tagen, aber da ist ja ohnehin frei. Es sei denn, man (oder frau) ist Schaffner oder Schaff­nerin (oder Rettungs­wa­gen­fahrer oder Rettungs­wa­gen­fah­rerin) und darüber hinaus gewerk­schaft­lich für die Feier­tags­ar­beit legiti­miert (oder Allein­ste­hender oder Allein­ste­hende und somit frei von fast allen familiären Verpflich­tungen). Ein Satz mit herrlich vielen Klammern. […]

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