… nicht während der Arbeitszeit! Außer an Feiertagen, aber da ist ja ohnehin frei. Es sei denn, man (oder frau) ist Schaffner oder Schaffnerin (oder Rettungswagenfahrer oder Rettungswagenfahrerin) und darüber hinaus gewerkschaftlich für die Feiertagsarbeit legitimiert (oder Alleinstehender oder Alleinstehende und somit frei von fast allen familiären Verpflichtungen). Ein Satz mit herrlich vielen Klammern. Kann man sich Hitze eigentlich schönsaufen?
vom warmtrinken hat man ja schon gehört…